Diese Leistungen übernimmt die Krankenkasse im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung
Schmerzen lindern, Blockaden lösen, die Muskulatur stärken und wieder von mehr Beweglichkeit im Alltag profitieren: Eine physiotherapeutische Behandlung kann bei einer Vielzahl an Beschwerden zum Einsatz kommen. Doch werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Generell gilt: Liegt eine medizinische Indikation vor, so übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch die Kosten für eine Physiotherapie. Voraussetzung für die Übernahme der Physiotherapie-Kosten ist dabei eine Heilmittelverordnung. Diese kann beispielsweise der Hausarzt ausstellen. Liegt eine solche Verordnung vor, so können Patienten von einer nahezu vollständigen Kostenübernahme der Physiotherapie profitieren.
Lediglich eine geringe Zuzahlung ist vom Patienten selbst zu tragen, wobei sich der Betrag auf 10 Prozent der Behandlungskosten beläuft. Hinzu kommt eine Einmalzahlung in Höhe von 10 Euro für das Ausstellen der Heilmittelverordnung. Ausgenommen von der Zuzahlung sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schwangere, die die physiotherapeutische Behandlung im Rahmen von Schwangerschaftsbeschwerden in Anspruch nehmen. Auch dann, wenn die Zuzahlung eine zu hohe finanzielle Belastung für Versicherte darstellt, kann eine Befreiung erfolgen.